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Unfall gehabt? Wir begutachten Ihren Kfz-Schaden

K/G Kfz-Gutachter Frankfurt – kompetente und unabhängige Kfz-Schadengutachten nach einem Unfall.

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf 

Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt 

(Ansrechpartner) für Verkehrsrecht.

Wir kommen direkt zu Ihnen 

Nach einem Unfall müssen Sie sich nicht um Anfahrt, Wartezeiten oder Organisation kümmern. Unsere Kfz-Gutachter kommen direkt zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. So erhalten Sie schnell und unkompliziert ein unabhängiges Kfz-Gutachten.

Leistungen

  1. Fachgerechte Begutachtung
  2. Detallierte Dokumentation
  3. Persönliche Betreuung
  4. Schnelle Terminvereinbarung am selben Tag
  5. Fokus auf Unfall und Kfz Schäden
  6. Unfallgutachten
  7. Kfz-Schadengutachten
  8. Haftpflichtschadengutachten
  9. Fahrzeugbewertung
  10. Beweissicherung
  11. Schadenaufnahme und Dokumentation
  12. Ermittlung von Reparaturkosten
  13. Ermittlung von Wertminderung
  14. Unterstüzung bei der Abwicklung eines Unfallschadens

 

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 Ihr Gutachten in Frankfurt.

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  • Giesen

K/G Kfz-Gutachten Frankfurt: 
Wir sind Ihr Partner für
professionelle Fahrzeugbegutachtung
Unser Kfz-Gutachter Team in Frankfurt erstellt schnelle, unabhängige und rechtssichere Gutachten, damit Sie zu Ihrem vollen Schadensersatz kommen ohne Stress und ohne Kosten, wenn Sie unverschuldet sind

WARUM EIN NEUTRALER KFZ-Sachverständiger WICHTIG IST

Bei einer Schadensabwicklung sollten Sie immer einen neutralen Kfz-Gutachter beauftragen. So vermeiden Sie in Situationen zu geraten, bei denen zu Gunsten einer anderen Partei entschieden wird. Aufgrund seiner Neutralität fungiert der Sachverständige oft als Bindeglied im Streitfall. Zudem gehört es zur Gutachtertätigkeit Ihnen bei Fragen zu Technischen Abläufen zur Verfügung zu stehen. So haben Sie immer einen kompetenten Experten an Ihrer Seite, der Ihnen Sicherheit und Klarheit gewährt. 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


KG Kfz Gutachter Unfallschaden Hilfe
Kelkheimer Str. 35
65812 Bad Soden am Taunus


Deutschland


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der KG Kfz Gutachter Unfallschaden Hilfe, insbesondere für die Erstellung von Kfz-Schadengutachten, Unfallgutachten, Wertgutachten, Fahrzeugbewertungen und sonstigen sachverständigen Leistungen.
Auftraggeber können Verbraucher, Unternehmer sowie sonstige natürliche oder juristische Personen sein.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.


2. Auftragserteilung und Vertragsgegenstand
Ein Auftrag kommt durch die Beauftragung des Sachverständigen und deren Annahme zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Gegenstand und Umfang der Sachverständigenleistung richten sich nach dem jeweils erteilten Auftrag.
Der Sachverständige erstellt seine Feststellungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Begutachtung vorhandenen Informationen, Unterlagen und technischen Erkenntnisse.
Bei Unfall- und Schadengutachten werden, soweit erforderlich, insbesondere Schadenumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und weitere für die Schadenregulierung relevante Positionen ermittelt.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen alle für die Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat den Sachverständigen insbesondere über bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen, Umbauten und sonstige für die Bewertung relevante Umstände zu informieren.
Für Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers entstehen, kann eine zusätzliche Vergütung berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


4. Durchführung der Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich am vereinbarten Besichtigungsort und zum vereinbarten Termin.
Ist eine Besichtigung am vorgesehenen Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich, kann der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand berechnet werden.
Eine technische Untersuchung, Demontage oder Zerlegung von Fahrzeugteilen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde oder für die Begutachtung erforderlich und tatsächlich möglich ist.
Feststellungen zu nicht sichtbaren Schäden können grundsätzlich nur insoweit getroffen werden, wie diese ohne weitergehende technische Untersuchung erkennbar oder anhand vorliegender Unterlagen nachvollziehbar sind.


5. Gutachten und Unterlagen
Das Gutachten wird nach Abschluss der erforderlichen Feststellungen erstellt und dem Auftraggeber in der vereinbarten Form zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber darf das Gutachten für den vereinbarten Zweck verwenden.
Eine Weitergabe oder Verwendung des Gutachtens für andere Zwecke erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Der Sachverständige ist berechtigt, offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler im Gutachten zu berichtigen.


6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der bei Auftragserteilung vereinbarten Vergütung bzw. nach dem vereinbarten Honorar.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Rechnung nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden, sofern diese beauftragt wurden oder der Auftraggeber ihrer Durchführung zugestimmt hat.

7. Fremdkosten und Auslagen
Notwendige und im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallende Fremdkosten und Auslagen, insbesondere Kosten für besondere Untersuchungen, Datenabfragen, externe technische Prüfungen oder sonstige erforderliche Leistungen Dritter, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, sofern dies vereinbart wurde oder für den Auftrag erforderlich war.


8. Haftung
Die Haftung des Sachverständigen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Sachverständige haftet insbesondere für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Richtigkeit von Angaben und Unterlagen, die vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden, wird keine Haftung übernommen, soweit deren Unrichtigkeit für den Sachverständigen nicht erkennbar war.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bleiben unberührt.


9. Haftung für Verzögerungen
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nicht rechtzeitig verfügbarer Fahrzeuge oder Unterlagen oder anderer vom Sachverständigen nicht zu vertretender Umstände berechtigen den Auftraggeber nicht ohne Weiteres zur Schadensersatzforderung.


10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Der Sachverständige behandelt die im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
Eine Weitergabe von Informationen an Versicherungen, Rechtsanwälte, Werkstätten oder sonstige Dritte erfolgt, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist oder der Auftraggeber hierzu seine Zustimmung erteilt hat.


11. Urheberrecht
Die von der KG Kfz Gutachter Unfallschaden Hilfe erstellten Gutachten, Berechnungen, Fotografien und sonstigen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Sachverständigen nicht verändert oder in einer Weise veröffentlicht werden, die den ursprünglichen Inhalt verfälscht.
Das Recht des Auftraggebers zur bestimmungsgemäßen Nutzung des für ihn erstellten Gutachtens bleibt hiervon unberührt.


12. Stornierung und Terminabsage
Kann ein vereinbarter Besichtigungstermin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, ist der Sachverständige möglichst frühzeitig zu informieren.
Bei kurzfristigen Terminabsagen oder Nichterscheinen können tatsächlich entstandene und nachweisbare Kosten bzw. ein angemessener Ausfallaufwand berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig und entsprechend vereinbart ist.


13. Aufbewahrung von Unterlagen
Gutachten und sonstige auftragsbezogene Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt.
Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Unternehmern der Sitz des Sachverständigen als Gerichtsstand vereinbart.


15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Oktober 2026


KG Kfz Gutachter Unfallschaden Hilfe
Kelkheimer Str. 35
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Deutschland

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